ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Bestellers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags mit uns, der Arlt Kabeltechnik GmbH, kurz „AKT GmbH“ genannt und dem Besteller „Kunde“ genannt.

Vertragsparteien
Der Vertrag kommt mit der Arlt Kabeltechnik GmbH, Röntgenstr. 1 B, 30890 Barsinghausen, zustande. Der Vertragsschluss erfolgt nur mit Unternehmen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handeln oder an durch uns genehmigte Ausnahmen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen und anderen Dokumenten (nachfolgend Unterlagen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform erteilt. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind an uns zurückzugeben bzw. müssen nachweislich vernichtet werden, sofern keine Auftragserteilung erfolgt und die Herausgabe von uns verlangt wird.

Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass die AKT GmbH diesen ausdrücklich und in Textform zustimmt.

2. Angebot und Aufträge

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die uns erteilten Aufträge sind erst dann angenommen, wenn wir sie in Textform bestätigt haben. Die Verträge kommen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen zu Stande; der Geltung von abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform erteilt. Basis für die Berechnung der Kupferzu-/abschläge zzgl. 1% Bezugskosten ist der Vortag des Eingangstages einer schriftlichen Bestellung.

Im Falle unserer stillschweigenden Annahme einer Bestellung gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

Mündliche Zusagen der AKT GmbH, seiner Angestellten oder Vertreter, die vor Vertragsschluss abgegeben werden, sind rechtlich unverbindlich und werden durch den Vertrag in Textform ersetzt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.

Werden der AKT GmbH nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, z.B. Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich früherer Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist die AKT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Forderungen für bereits erbrachte Teilleistungen sofort fällig zu stellen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Erfüllung Zug-um-Zug einverstanden ist oder der AKT GmbH Sicherheiten in Höhe der noch ausstehenden Forderung leistet.

Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit oder des Vermögensverfalls ist die AKT GmbH berechtigt, alle bestehenden Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Die Leistungspflicht der AKT GmbH beschränkt sich ausschließlich auf seine Pflichten als Verkäufer aus dem Kaufvertrag. Beratungs- oder Auskunftsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages, gleiches gilt auch für Beratungs- und Planungsleistungen, die der Kunde gegenüber Dritten zu erbringen hat, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Eventuelle Angaben dazu sind stets unverbindlich.

Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde an, dass er sich durch Einsicht in vorhandene Pläne und Leistungsbeschreibungen über die Art der Ausführung und den Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den Unterlagen, Plänen und Zeichnungen besteht für diese keine Verbindlichkeit. Der Kunde muss die AKT GmbH über derartige Fehler in Kenntnis setzen, so dass die Auftragsbestätigung bzw. die Ausführung der Bestellung korrigiert bzw. erneuert werden kann. Dies gilt auch, soweit dem Kunden die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.

Die AKT GmbH ist berechtigt, gegenüber dem Kunden Abschlagsrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu stellen, bis zum vollen Warenwert des Vertrages. Soweit der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist (14 Tage) nach Zugang der Abschlags- bzw. Vorschussrechnung an die AKT GmbH leistet, ist diese bis zum Ausgleich der Abschlags- bzw. Vorschussrechnung von ihren Lieferpflichten in tatsächlicher und zeitlicher Hinsicht freigestellt. Liefertermine, die von der AKT GmbH zugesagt wurden, verschieben sich entsprechend. Soweit der Kunde auch nach noch-maliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung den Ausgleich der Abschlags- bzw. Vorschussrechnung nicht bewirkt, ist die AKT GmbH berechtigt, ohne weitere Voraussetzung, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Zugang der Rechnung gilt ab dem zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als erfolgt.

3. Preise

Unsere Preise sind in Euro festgesetzt. Unser Vertragspartner hat seine Zahlungen in Euro zu leisten.

Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise. Zu ihnen kommt die Mehrwertsteuer in der aktuell gültigen gesetzlichen Höhe hinzu.

Unsere Preise gelten für die Lieferung ab Werk, zuzüglich materialbedingter Zuschläge, Verpackung, Fracht, Versicherung, Akkreditive oder anderer, zur Vertragserfüllung erforderlichen Dokumente und Gebühren, Montage und Inbetriebnahme sowie eventuell anfallende Kosten für die Begehung der Installationsorte, Einarbeitung des Bedienungspersonals und notwendiger Werkzeugkosten. Für Aufträge unter 50,00 EUR Nettowarenwert – ohne Materialzuschläge – erheben wir einen Mindermengenzuschlag.

Soweit sich bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten unsere Einkaufspreise durch eine Preiserhöhung unserer Zulieferer erhöhen, erhöhen sich auch die mit dem Kunden vereinbarten Preise. Die Geldforderung wird gleichlautend zur Entwicklung gestiegener Selbstkosten, Stichtag 4 Monate nach Auftragserteilung durch den Kunden, angepasst. Zusätzlich gilt: Wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung der bestellten Ware kurzfristig Preiserhöhungen seitens der Lieferanten von AKT GmbH eintreten, insbesondere auf Grund der Marktpreis-,Rohstoff- und Materialpreisänderungen, behält sich AKT GmbH das Recht vor, den Verkaufspreis um den gleichen Prozentsatz und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.

4. Lieferzeit, Lieferverzögerung und Lieferpflicht

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch die AKT GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die Anlieferung von Beistellmaterial, die Beibringung behördliche Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die AKT GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die AKT GmbH sobald als möglich mit.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der AKT GmbH (Barsinghausen) verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

Wird der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder auf sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der AKT GmbH liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die AKT GmbH wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Lieferfristen sind unverbindlich. Es sei denn, die Verbindlichkeit ist ausdrücklich in textlicher Form vereinbart. Der voraussichtliche Liefertermin wird bei der Erteilung der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Ist dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, wird der vermutliche Liefertermin schnellstmöglich dem Kunden mitgeteilt. Durch das Verstreichen dieses Termins ohne Lieferung allein wird kein Verzug begründet. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Kunde im Verzugsfall vom Vertrag zurücktreten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist das Werk der AKT GmbH (Barsinghausen) nicht verlassen hat oder die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit (Schickschuld) beim Kunden gemeldet ist.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.

Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der AKT GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenen Vertragspreis zu zahlen.

Lieferungen an den Kunden stehen unter dem Vorbehalt nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, eines Embargos oder sonstiger gesetzlicher Verbote.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind sofort ohne Abzug auf das von der AKT GmbH angegebene Bankkonto zu entrichten, soweit in der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder eine abweichende Vereinbarung in Textform besteht. Gleiches gilt für Reparaturen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk ( Ab Werk ) verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die AKT GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder die Anlieferung, übernommen hat. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand in Folge von Umständen, die der AKT GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Die Ver- und die Entladung der Lieferung sind, falls nicht anders vereinbart, nicht Vertragsgegenstand. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen der Betriebsstätte der AKT GmbH, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch diese erfolgt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn auf Veranlassung der AKT GmbH von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).

Soweit die Versendung oder Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. In diesen Fällen trägt die AKT GmbH lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die die AKT GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Lieferung dem Versand der AKT GmbH gleich. Der Zugang der Anzeige gilt ab dem zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als erfolgt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die AKT GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die AKT GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die AKT GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die AKT GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der AKT GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die AKT GmbH verwahrt.

8. Beanstandungen /Mängelansprüche / Gewährleistung

Beanstandungen von Mengen, Fehllieferungen und offensichtlichen Mängeln können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang der Ware, in Textform geltend gemacht werden.

Versteckte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen in Textform angezeigt werden.

Bei nicht fristgerechter Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.

Stellt der Kunde einen Sachmangel fest, ist er nicht länger berechtigt, über die Sache zu verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, mit anderen Sachen verbunden, vermischt, verarbeitet oder weiterverkauft werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt worden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, der AKT GmbH die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung umgehend zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

Bei begründeten Mängelrügen ist die AKT GmbH berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der AKT GmbH nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der AKT GmbH unverzüglich in Textform zu melden. Ersetzte Teile werden wieder Eigentum der AKT GmbH.

Zur Vornahme aller – der AKT GmbH notwendig erscheinenden – Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde der AKT GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die AKT GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, in denen die AKT GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der AKT GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die AKT GmbH, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die AKT GmbH, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle, eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Diese Minderung ist gemeinsam mit der AKT GmbH zu bestimmen und in Textform zu bestätigen.

Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlende bzw. fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse sofern sie jeweils nicht von der AKT GmbH zu verantworten sind.

Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der AKT GmbH für die daraus entstehenden Folgen.

Stellt der Kunde der AKT GmbH Fremdmaterial, einzelne Bestandteile oder sonstige Teile zur Verfügung, die in das durch ihn bestellte Produkt verbaut oder angeschlossen werden sollen, besteht keine Haftung der AKT GmbH für eventuelle Qualitätsprobleme und daraus entstehender Folgen einer Verarbeitung. In diesem Fall beschränkt sich ein möglicher Gewährleistungsanspruch ausschließlich auf die Dienstleistung der Montage.

9. Verjährung / Haftung

Gewährleistungsansprüche des Kunden, der in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang/Lieferung.

Beim Kauf gebrauchter Sachen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Haftung auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beruht.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der AKT GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz der AKT GmbH. Die AKT GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.